09.07.2009

Ausgezeichnet

(Siehe dazu auch hier.)

Genau, da war ja diese Woche noch die Sache mit der Wiederauferstehung des eisernen Kreuz. Gut, dem goldenen Kreuz von mir aus.

Langsam mahlen die Mühlen in Deutschland, fast 20 Jahre nach Ende des kalten Krieges (in dem die Verleihung irgendwelcher Medaillen reichlich sinnlos gewesen wäre weil man sie unter sowjetischer Besatzung eh nicht tragen konnte - oder im postapokalyptischen atomzerbombten Deutschland ohnehin keiner mehr übrig war der sie hätte tragen können) hat mans dann doch geschafft etwas einzuführen was sich die Soldaten ans Revers heften können wenn sie anderen den Arsch retten.

Zugegeben, so stylisch wie eine MoH ist das natürlich nicht - auch die Annehmlichkeiten die man als MoH-Träger hat (sofern man denn überhaupt als lebender Mensch in den Genuss kommt die MoH zu bekommen - das hat die MoH so an sich dass man sie sich meistens mit dem Tod verdient) kriegt man in Deutschland natürlich auch nicht.

Aber es ist ein Fortschritt (auch wenn das eiserne, pardon, goldene Kreuz natürlich Assoziationen weckt die man vielleicht hätte vermeiden können) dass man sich dazu durchgerungen hat Soldaten zu ehren die mehr tun als ihren Sold kassieren - vor allem wo man seit bald einem Jahrzehnt ständig Leute in Gegenden schickt in denen sie ihr Leben riskieren.

Seit dem Jahr 1960 macht Österreich das ja auch - Leute in Gegenden schicken wo das Risiko recht hoch ist die Rübe vom Hals geschossen zu bekommen. Und das ist ja auch schon passiert.

Aber im Bundesheer, wenn du nicht entweder wirklich umgeschossen wirst oder noch WWII-Veteran bis, hast nicht viel Auswahl was Auszeichnungen betrifft. Also vom Befreiungsehrenzeichen und der Verwundetenmedaille abgesehen gibts noch die Wehrdienstmedaille
"(1) Die Wehrdienstmedaille in Bronze ist an Personen zu verleihen, die den Grundwehrdienst gemäß § 28 Abs. 1 oder 3 des Wehrgesetzes 1978 vollständig geleistet haben.
(2) Die Wehrdienstmedaille in Silber ist an Personen zu verleihen, die
1. nach dem Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten Truppenübungen oder Kaderübungen im Gesamtausmaß von 30 Tagen
oder
2. nach dem Grundwehrdienst in der Dauer von acht Monaten eine Kaderübung geleistet haben.
(3) Die Wehrdienstmedaille in Gold ist an Personen zu verleihen, die
1. nach dem Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten Truppenübungen oder Kaderübungen im Gesamtausmaß von 60 Tagen
oder
2. nach dem Grundwehrdienst in der Dauer von acht Monaten Kaderübungen im Gesamtausmaß von 30 Tagen geleistet haben."
das Wehrdienstzeichen
"(1) Das Wehrdienstzeichen ist an Personen zu verleihen, die Wehrdienstleistungen
1. im Dienstverhältnis als Berufsoffizier,
2. als zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogener Beamter oder Vertragsbediensteter (§ 11 des Wehrgesetzes 1978),
3. als Militärpilot auf Zeit (§12 des Wehrgesetzes 1978),
4. im Wehrdienst als Zeitsoldat (§ 32 des Wehrgesetzes 1978),
5. im Präsenzdienst nach dem Bundesgesetz über die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres zur Hilfeleistung in das Ausland, BGBl. Nr. 233/1965,
6. im Dienstverhältnis als zeitverpflichteter Soldat (§ 10 des Wehrgesetzes 1978 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 150),
7. in einer Verwendung in Offiziersfunktion (§ 12 des Wehrgesetzes 1978 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 150),
8. im freiwillig verlängerten Grundwehrdienst (§ 32 des Wehrgesetzes 1978 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 150),
9. in freiwilligen Waffenübungen oder Funktionsdiensten (§ 30 des Wehrgesetzes 1978),
10. in Truppenübungen oder
11. in Kaderübungen
erbracht haben.

(2) Personen, die Wehrdienstleistungen nach Abs. 1 erbracht haben, ist
1. das Wehrdienstzeichen 3. Klasse für Dienstleistungen im Gesamtausmaß von fünf Jahren,
2. das Wehrdienstzeichen 2. Klasse für Dienstleistungen im Gesamtausmaß von 15 Jahren
und
3. das Wehrdienstzeichen 1. Klasse für Dienstleistungen im Gesamtausmaß von 25 Jahren
zu verleihen."
und das Militärverdienstzeichen
"Das Militär-Verdienstzeichen kann Personen verliehen werden, die sich durch hervorragende Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet um die militärische Landesverteidigung besonders verdient gemacht haben."
Also von unseren drei (Drei!) massgeblichen militärischen Auszeichnungen ist eine eine Alterserscheinung, die zweite für Milizionäre/Reservisten vorgesehen und - wenig verwunderlich - die dritte gar nicht für Soldaten vorgesehen (das MVZ wurde tatsächlich noch nie einem aktiven Soldaten verliehen). Einen Vergleich mit anderen Ländern spar ich mir lieber...

Und um wieder auf das eiserne Kreuz zurückzukommen... vielleicht könnt man hierzulande ja den MMTO wieder reaktivieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen